Ein Insolvenzverfahren läuft immer am Amtsgericht des Landgerichtsbezirks, in dem der Schuldner sitzt. Unten stehen die 150 Insolvenzgerichte, an denen seit 2020 die meisten Unternehmensinsolvenzen eröffnet wurden, mit der Zahl der Verfahren je Gericht.
Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Sitz oder den Mittelpunkt seiner selbstständigen Tätigkeit hat. Nicht jedes Amtsgericht führt Insolvenzverfahren: pro Landgerichtsbezirk ist in der Regel genau eines bestimmt, in einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Konzentrationen. Deshalb verhandelt etwa das Amtsgericht Charlottenburg die Verfahren aus ganz Berlin.
Auf den einzelnen Gerichtsseiten findest du die aktuellen Verfahren des jeweiligen Gerichts auf der Karte, die betroffenen Orte im Bezirk, die häufigsten Branchen und die Insolvenzverwalter, die dort am häufigsten bestellt werden. Forderungen melden Gläubiger nicht beim Gericht an, sondern beim Verwalter.